6 Aufgaben des Pfarrgemeinderates

laut der Ordnung für den PGR vom Sept. 2006 (PGO II, Pkt.4)

AufgabenDie große allgemeine Aufgabe des Pfarrgemeinderats (Beratung und Erstellung eines Pastoralkonzepts, Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde, Unterstützung des Pfarrers - PGO II, Pkt.1-3) wird in der Ordnung durch weitere 6 Konkretisierungen ergänzt, welche ebenfalls „Aufgaben des Pfarrgemeinderats“ genannt werden. (PGO II, Pkt 4). Sie mögen sich vielleicht „von selbst verstehen“ – doch können sie ein Leitfaden sein, einerseits um die Rolle des Pfarrgemeinderates bei der Beratung und Erstellung des Pastoralkonzeptes zu klären – die 6 Aufgaben geben vor, was der PGR in diese Beratungen einbringen soll; andererseits können sie helfen, um sich zu orientieren und Schwerpunkte zu definieren. Darum sollen Sie im Folgenden näher bedacht und durch Anregungen für die Praxis ergänzt werden.

Bei diesen Überlegungen ist jedoch zu beachten, dass all diese Aufgaben in einem inneren Zusammenhang und in Bezug zu der allgemeinen Aufgabe des Pfarrgemeinderates (PGO II, 1-3) stehen – die Behandlung des einen Themas enthält oft schon wichtige Antworten auch auf andere. Ziel dieser Anregung ist also nicht ein jeweils isoliertes Durcharbeiten der Themen oder gar ein Aufteilen auf verschiedene Gruppen; Vielmehr, in die eine große Aufgabe des Pfarrgemeinderates, den Pfarrer in der Leitung der Pfarre beratend zu unterstützen und gemeinsam ein Pastoralkonzept zu erstellen schrittweise hinein zu wachsen und immer tiefer wahr zu nehmen. Sinn eines Pastoralkonzeptes ist es ja, die vorhandenen Möglichkeiten und Ressourcen so auszurichten und einzusetzen, dass auf das Bedacht genommen wird, was als das hier und jetzt Notwendige erkannt worden ist. Niemals wird man dabei alles abdecken können. Aber eben weil darin eine ständige Versuchung besteht, alles abdecken zu wollen und den „Kräfteverschleiß“ dabei zu übersehen, ist die Mitverantwortung des Pfarrgemeinderates, Kräfte zu bündeln, ein Zusammenwirken zu ermöglichen und eine Vision darüber zu haben, was eigentlich, letztlich erreicht werden soll.

Der Pfarrgemeinderat hat…

  1. die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen zu beachten …
  2. kirchliche Organisationen und Gruppen zu bilden bzw. zu fördern …
  3. wo nur möglich die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern.
  4. gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten.
  5. für geistliche und fachliche Weiterbildung seiner Mitglieder zu sorgen.
  6. Kontakt zu den der Kirche Fernstehenden anzustreben.

KontaktIch lade Sie herzlich zu einer Stellungnahme ein und freue mich über viele Reaktionen!

Mag. Johannes Pesl
Referat für Pfarrgemeinderte und Supervision