Wie gibt der Pfarrgemeinderat wirklich "RAT"?

Zur Beratungsfunktion des Pfarrgemeinderates in der PGR Ordnung

Mit der in der PGR-Ordnung angesprochenen Beratungsfunktion des Pfarrgemeinderates gibt es in Praxis viele Missverständnisse und Unklarheiten. Zudem regelt die Ordnung viele daraus entstehende Fragen nicht näher, und im praktischen Miteinander-Arbeiten entstehen oftmals Spannungen, die bis zur Lähmung des Gremiums führen können:

  • was ist eine pastoral wichtige Frage?
  • wer ist der Adressat seines "Rates"
  • was ist, wenn der Rat nicht einheitlich ausfällt?
  • was tun, wenn der Rat vom Pfarrer nicht gehört und angenommen wird?
  • was ist, wenn der Rat schlecht war?
  • was ist, wenn der PGR als in theologischen Fragen nicht kompetent erachtet wird?

Damit der PGR seine Beratungsfunktion in effizienter Weise ausüben kann, braucht es zuerst Verständigung über diese Fragen in drei Schritten:

  1. Klärungen des gemeinsamen Arbeitens
  2. Verfahrensregelungen zwischen Pfarrer und PGR, innerhalb des PGR
  3. Überprüfung der Arbeitweise zwischen Pfarrer und PGR

1. Klärung des gemeinsamen Arbeitens in mehreren Schritten

1. Themenklärung:

  • Zu welchem Thema wird Rat gebraucht? Was sind die Fragen im pfarrlichen Leben, die es wert sind, "beraten" zu werden? (wichtige pastorale Fragen?)
  • Sind es Themen, die gestaltbar sind oder sind es an sich unveränderliche dinge?
  • sind es Themen, die mit dem kirchenrecht kollidieren oder mit theologischen Grundsätzen?
  • sind es realisierbare Themen oder ein beklagenswerter Allgemeinzustand, den zu verändern weder mittel noch Kräfte vorhanden sind?
  • sind es Themen, die eine breite Öffentlichkeit bereits betreffen oder sind es Themen, die den Menschen der Pfarre noch gar nicht bewusst sind?...

2. Anlassklärung:

  • Worin besteht der Anlass, der nach Beratung fragen lässt?
  • ist es der Pfarrer bzw. sind es die hauptamtlichen Seelsorger, die in einer speziellen frage ihres Aufgabengebietes rat brauchen?
  • sind es Menschen der Pfarrgemeinde, die sich äußern, sei es, um Vorschläge zu machen, sei es, um Veränderungen zu wünschen, sei es, um Kritik an etwas bestehendem zu üben
  • sind es die Pfarrgemeinderäte selber, die in ihrer Mitarbeit in der Pfarre Veränderungen wünschen, weil sie der Meinung sind, man könnte dies oder jenes besser bewältigen und gestalten?

3. Funktionsklärung:

  • gibt es jemand der um Rat gefragt hat und ist daher der – zu Beratende?
  • gibt es jemand, den er um Rat gebeten hat und als "Berater" gewählt hat?
  • gibt es Bereitschaft von Seiten des zu Beratenden, auf Grund des Rates der anderen Konsequenzen in den Handlungen zu ziehen?
  • gibt es Bereitschaft von Seiten der Berater, wirklich den/die zu beraten, der um Rat gefragt hat (ohne Rollen tauschen zu wollen...)
  • gibt es von beiden Seiten Identifikation mit dieser Funktion oder wird sie eingenommen, weil es sein muss (keine andere Möglichkeit besteht, die Statuten dies vorschreiben, weil sich andere Zwecke damit verfolgen lassen...)?

4. Verfahrensklärung:

  • um wirkungsvoll Rat zu bekommen und Rat geben zu können, bedarf es einer Ankündigung: das Thema der Beratung muss in der Tagesordnung ersichtlich sein und so ausführlich als nötig und kurz als möglich beschrieben werden (mündlich in der Sitzung davor oder schriftlich in der Einladung)
  • um wirkungsvoll Rat zu bekommen und Rat geben zu können, bedarf es einer Klärung des Zeitraumes, bis zu dem der Rat erfolgen soll und wann zu Entscheidungen und Handlungen übergegangen werden soll oder muss.
  • um wirkungsvoll Rat zu bekommen und Rat geben zu können, muss der PGR – wenn er um Rat gefragt wird – wissen, ob er persönlich oder in seiner Eigenschaft als pfarrlicher Mitarbeiter oder als gewählter Vertreter des Kirchenvolkes gefragt ist
  • um wirkungsvoll Rat zu bekommen und Rat geben zu können, muss der Vorgang der Beratung transparent sein. es kann legitim sein, wenn sich der zu beratende von mehreren Seiten Rat holt, solange das den jeweiligen um Rat befragten durchsichtig gemacht wird. geheimer Rat schafft Misstrauen und macht den Rat meist wertlos.

5. Rollenklärung:

Der um Rat fragende ist zugleich der Handelnde – ihm obliegt es, zu handeln. er müsste dies ja auch, wenn es gar niemanden gäbe, den er um Rat fragen könnte.
Die um Rat Gefragten ersetzen nicht dessen Handeln, sonder unterstützen es nach bestem Wissen und Gewissen.
Ihr Rat verändert zwar das handeln dessen, der um rat gefragt hat, jedoch nur über dessen Zustimmung zu dem rat, der ihm gegeben wurde.
ihre Verantwortung ist es, nichst zu verschweigen oder zu unterlassen, was ihrer Überzeugung nach zu einem guten rat gehört. die Verantwortung des um Rat fragenden bleibt es, die Beratung anzunehmen oder abzulehnen und sein Handeln jedenfalls wieder aus eigener Verantwortung zu gestalten (sich nicht ausreden auf "schlechten Rat"...)

6. Machtklärung:

Wer um Rat fragt, hat Macht, insofern er auch ohne jeden Rat handeln könnte, soweit es in seiner Verantwortung und Kompetenz liegt.

  • wer um fragt, gibt zunächst Macht ab; im Extremfall macht er sich abhängig von dem, was andere ihm raten.
  • wer um Rat fragt, bekommt Macht zurück, da sein handeln mit einer breiteren Akzeptanz und Mitverantwortung von Seiten derer rechnen darf, die ihn beraten haben.
  • wer um Rat gefragt wird, hat Macht, seine Meinung und Sicht der dinge kundzutun.
  • wer um Rat gefragt wird, hat Macht, sich von der Entscheidung dessen, der um Rat gefragt hat, zu distanzieren, wenn dieser seinen Rat nicht angenommen hat.
  • wer um Rat gefragt wird, hat Macht, sich seine eigene "Ratlosigkeit" zu zu gestehen.

Grundsatzklärung:

Um Rat zu fragen bzw. Rat geben mit dem Ziel, mehr Macht zu erwerben, verstärkt jeweils nur die Abhängigkeit. Jeder gefragte oder gegebene Rat hat zur Vorraussetzung, dass innerhalb der komplexen Rolle, in die sich beide damit begeben, sich gegenseitig bereits Macht gegeben worden ist. Wird einer der beiden als "machtlos" oder "ohnmächtig" betrachtet, ist effizienter Rat unmöglich. Die Verantwortung, dass guter Rat zustande kommt, liegt daher an beiden Seiten.

2. Verfahrensregelungen

Die Form, in der sich die Beratungsfunktion des PGR in der PGR.Ordnung ausdrückt, ist die Abstimmung bzw. das erörternde Gespräch über die jeweiligen pastoralen Fragen, die zu beraten sind.

Die in der PGR-Ordnung festgelegten Regeln sind von allen Seiten einzuhalten, soll vermieden werden, dass der PGR ineffizient wird in seiner Beratungsfunktion.

  • Mehrheitsentscheidungen
    Fällt ein Rat nicht einheitlich aus, weil es verschiedene legitime Standpunkte zu einer Frage gibt, so ist letztlich die Mehrheitsentscheidung die einzige Form, in der die Beratungsfunktion aufrecht bleiben kann
  • Letztverantwortung des Pfarrers
    Aus theologischen, pastoralen, persönlichen Gründen kann es immer wieder sein, dass der Pfarrer (bzw. eines für einen Bereich Verantwortlichen) den ihm gegebenen Rat meint, ablehnen zu müssen. In diesem Fall ist es nicht produktiv, den Rat als "schlechten Rat", der von den "falschen Leuten" kommt, abzuqualifizieren. Es gibt keinen "schlechten Rat"! Im Hintergrund stehet oft Unsicherheit und der Wunsch, die Verantwortung abzuschieben, indem sie auf verschiedene Leute verteilt wird.
    Damit die Beratungsfunktion des PGR aufrecht bleiben kann, ist es wichtig, den Rat auch dann wertzuschätzen, wenn man zu einer anderen Entscheidung kommt.
  • Die PGR-Ordnung sieht keine Verbindlichkeit des Pfarrgemeinde-Rates vor (außer in finaziellen Angelegenheiten). Soll der PGR wirksam und effizient beraten, muss vorher klar gelegt werden, in welcher Weise der Rat-fragende mit dem Ergebnis umgehen will.
    Er kann sich vorbehalten, mit dem Ergebnis souverän umzugehen und entgegen dem Pfarrgemeinde-Rat zu entscheiden.

Je klarer dem Pfarrgemeinderat ist, wie mit seinem Rat verfahren wird, desto effizienter wird die Zusammenarbeit und Beratung ausfallen.
Die gleichen Grundsätze gelten selbstverständlich, wenn andere hauptamtliche Seelsorger oder Fachausschussleiter oder eigenverantwortliche pfarrliche Mitarbeiter als Rat-Fragende betroffen sind.

3. Überprüfung der Arbeitsweise zwischen Pfarrer und Pfarrgemeinderat

  • Auf welcher Grundlage übt derzeit der PGR seine Beratungsfunktion aus und wie wird er vom Pfarrer/ha.Seelsorger darin genutzt? Die obigen Punkte können für diese Bestandsaufnahme eine Art "Checkliste" für eine Bestandsaufnahme sein.
  • Wenigstens einmal im Jahr sollte überprüft werden, ob diese Grundlage noch vorhanden ist, wo Probleme bestehen und es Veränderungen bedarf.
  • Beratung von außen (Gemeindeberatung) kann helfen, diese Prozesse sachlich und nachhaltig durchzuführen.