Warum es für eine Pfarre besser ist,

wenn es einen Pfarrgemeinderat gibt, als wenn es einen solchen nicht gäbe …

Immer wieder taucht in Gesprächen über den Pfarrgemeinderäten die Frage auf, wozu der PGR eigentlich gut ist? Besonders dann, wenn Unzufriedenheit vorhanden ist über dessen Arbeitsweise, wenn er als unwirksam, engstirnig, nur auf Geld bedacht, oder auch als „energielos“, lax erlebt wird und nicht zu erwarten ist, dass er dem Pfarrer mal richtig die Stirn bietet. Antworten wirken meist sehr bemüht, als gelte es, ein minimales Positives zu retten und zu rechtfertigen, warum der PGR tatsächlich noch existiert. Gewöhnlich sind die Blickwinkel zwischen den Pfarrgemeinderäten, den Pfarrmitgliedern und dem Pfarrer oder Moderator sehr verschieden, wie sie auch innerhalb der Mitglieder des Pfarrgemeinderates und erst recht innerhalb der Gemeinde verschieden sein können. Man tut sich oft sehr schwer, etwas überzeugendes, schlüssiges zu sagen, etwas, womit die Skepsis zu beseitigen wäre. Es gibt ja manchmal wirklich Gründe, am PGR zu zweifeln, manchmal sogar zu verzweifeln. Aber andererseits gibt es auch vieles zu nennen, weshalb es doch gut ist …

Näher betrachtet lassen sich in dieser Frage mehrere Ebenen voneinander unterscheiden, auf denen von den einzelnen Lagern argumentiert wird.

1. Zum Beispiel - die Nützlichkeitsebene!

„Der PGR ist dann gut, wenn er nützlich ist“ – d.h. wenn er irgendetwas leistet, was den Erwartungen entgegenkommt, die an ihn gerichtet sind. Diese Erwartungen sind aus der jeweiligen Perspektive aber oft sehr unterschiedlich;

  • Für einen Pfarrer mag das heißen: Der PGR ist dann nützlich, wenn er ihm bestimmte Arbeiten abnimmt, angefangen von Handlangerdiensten und Organisationsaufgaben bis dahin, dass der PGR Entscheidungen oder Änderungen in pastoralen Fragen, die der Pfarrer vornimmt, bei den Leuten entsprechend „gut verkauft“.

  • Für die Gemeinde mag es bedeuten: Der PGR ist dann nützlich, wenn er für ein ordentliches, abwechslungsreiches Pfarrleben sorgt, in dem für alle etwas inszeniert und angeboten wird; oder wenn er es schafft, Mängel im Wirken des Pfarrers auszugleichen oder zumindest – betriebsratartig – zu be-mängeln.

  • Für die PGRäte selbst mag es bedeuten: Der PGR ist dann zu etwas nutze, wenn er etwas ins Leben gesetzt werden konnte, das ein gutes Echo (gute Beteiligung, gutes Geld, gute „Nachrede“) erzeugt und zu einem guten Image der Pfarre unter der Bevölkerung beiträgt.

Kann der PGR seine Nützlichkeit erweisen, so ist es gut, dass es in der Pfarre einen PGR gibt – jede Art von Versäumnis jedoch kann bereits auslösen, dass der PGR als „nutzlos“ beurteilt wird und dass seine Existenz in Frage gestellt wird.

2. Zum Beispiel - Die Mitbestimmungsebene

Der PGR ist dann gut, wenn er wirklich etwas mitzureden hat – d.h. eine gestalterische Kraft für die Seelsorge in einer Pfarre darstellt.

  • Für Pfarrer mag es heißen, dass er sehr wachsam im Auge zu behalten hat, ob der PGR seine Kompetenzen nicht überschreitet; Der PGR ist dann gut, wenn er die zwischen den seelsorglichen Aufgaben, in denen er keine Leitungsaufgaben hat recht zu unterscheiden weiß von den weltlichen Dingen, in denen er durchaus den Pfarrer entlasten und eigenständig agieren mag. Oder etwa dann, wenn der PGR jene Entscheidung mitverantwortet, die der Pfarrer alleine sich nicht zu treffen und zu verantworten wagt, weil sie vielleicht sehr unpopulär sind.

  • Gemeindemitglieder erwarten vielleicht, dass der PGR die Traditionen und alte Gewohnheiten aufrecht hält (oder im Gegenteil genau diese durchbricht), für Nachwuchs in den einzelnen seelsorglichen Feldern (Kinder, Jugend, Seniorenbetreuung,…) sorgt, dass er kritische Vorschläge aus dem Kirchenvolk im Sinne der jeweiligen Interessensgruppen aufgreift und „durchsetzt“ (spätere Messbeginnzeiten, …), oder dass er in Pfarren, die keinen eigenen Pfarrer mehr haben, es schafft, den von außen kommenden Pfarrer in der rechten Distanz und der rechten Nähe „handzuhaben“, also Eigenständigkeit und Abhängigkeit auszubalancieren vermag.

  • Pfarrgemeinderäte selbst orientieren sich vielleicht an ihren „Vorgängern“; gehörte es bisher dazu, in wichtigen Fragen der pfarrlichen Arbeit mitentscheiden zu können, so scheint dies das „Normale“ zu sein. Jede Einschränkung ist bereits Verfehlung am Sinn des PGR – der dann gut ist, wenn er durch Entscheidungskompetenz das Was und das Wie der Pfarre auf die Bedürfnisse der Pfarrmitglieder (oder einzelner Gruppen darin) abstimmen kann. Umgekehrt kann es im gleichen PGR Stimmen geben, die den PGR als reines „Arbeitsgremium“ sehen wo die frage der Mitbestimmung sekundär ist, ja eher als „Anmaßung“ empfunden wird; der PGR hat eben nicht zu bestimmen, sondern auszuführen.

3. Zum Beispiel - Die spirituelle Ebene

Der PGR ist dann gut, wenn er zur Realisierung der Grunddienste „Liturgie, Verkündigung, Caritas“ als den maßgeblichen Säulen zum Aufbau der Gemeinde beiträgt.

  • Für Pfarrer mag es heißen, dass bei wenigstens diesem kleinen Kreis die volle seelsorgliche Palette „anzubringen“ ist und wenigstens in diesem Kreis verstanden wird, worum es in der Seelsorge wirklich geht. Ehe der PGR also zu arbeiten beginnt, muss er sich der Rückfrage nach dem Auftrag Jesu, der spirituellen Bemühung, seinen Willen zu erkennen, unterziehen. Das bedeutet, dass wenigstens alle PGRäte an den Gottesdiensten, Gebeten, Einkehrtagen/abenden, an Exerzitien im Alltag und ähnlichen Initiativen in der Pfarre teilnimmt, weil diese doch als erstes nötig haben, sich mit „geistlichen Fragen“ auseinander zu setzen.

  • Für die Pfarrmitglieder mag das heißen, dass – mal mit Bedauern, mal mit Freude zur Kenntnis genommen – zur Stimme des Pfarrers kommen ergänzende oder auch gegenteilige Positionen zum Ausdruck, Einseitigkeiten werden ausgeglichen, eine als vielleicht „abgehoben“ empfundene Spiritualität des Priesters oder Pfarrers wird durch etwas „handfestes, praktisches“ ergänzt, etc. Sind die einen fürs „Beten“ zuständig, so die PGRäte fürs „Arbeiten“. Gerne können sie auch die Erwartung teilen, dass die PGRäte die ersten sind, die sich von spirituellen Angeboten des Pfarrers (oder des Dekanates etc.) angesprochen fühlen sollten und „die Pflicht hätten, da überall hinzugehen“.

  • Für Pfarrgemeinderäte mag es bedeuten, auch als Glaubende mit ihren oft langjähringen Erfahrungen in den pfarrlichen Vollzügen ernst genommen zu werden. Das sollte ihre eigentliche Kompetenz sein verbunden mit dem Auftrag, selbst stets ein Glaubenszeugnis zu geben an dem Platz, wo das Leben sie hingestellt hat.

Umgekehrt erfahren sie sich oft zwischen den Stühlen: Theologische Kompetenz wird ihnen letztlich doch nicht zugesprochen und dieser Mangel dient sehr oft als Begründung für die Einschränkung der Mitentscheidung. Über all ihrem Engagement liegt gern die Atmosphäre, dass sie zum Wesentlichen schließlich doch nichts beitragen und damit den Pfarrer nicht wirksam entlasten können.

4. Zum Beispiel - Die politische Ebene

Der PGR ist dann gut, wenn er in der Lage ist, Interessen der Pfarrbevölkerung, einzelner Gruppen, Altersschichten, Teilgemeinden etc. wirkungsvoll zu vertreten.

  • Für einen Pfarrer mag das positiv betrachtet bedeuten, dass sie in ihnen einen guten „verlängerten Arm“ haben, der auch unliebsame Dinge mit unliebsamen Gruppen regelt. Ein Vorteil, der jedoch umschlagen kann und PGRäte zu lästigen Gegnern werden lässt, wenn diese allzu unbeugsam auf derartigen Anliegen bestehen, obwohl der Pfarrer damit seine Schwierigkeiten hat bzw. sie nicht erfüllen kann oder möchte.

  • Für die Pfarrmitglieder mag es bedeuten, dass sie eine Vertretung ihrer Anliegen beim Pfarrer erwarten dürfen, dass sie jemand näher zur Hand haben, dem sie Kritik, Beschwerden, Vorschläge auf kurzem Wege mitteilen können, den sie ev. auch auf ihre Seite bekommen können, um etwas zu betreiben. Entsprechend stark ist die Erwartung, dass die PGRäte ihre Vorschläge, Anliegen und Wünsche auch „sofort“ umsetzt bzw. möglichst ohne kritische Einwände sich diesen sofort anschließt.

  • Für die Pfarrgemeinderäte mag es bedeuten, dass sie sich tatsächlich als „Sprecher“ maßgeblicher Teile der Pfarrbevölkerung empfinden und ihre Aufgabe darin besteht, deren feed-back möglichst authentisch weiter zu leiten, gleich, welchen Inhalts und welcher Art dieses feed-back ausfällt. Prallt dies an Grenzen, landen sie gerne zwischen allen Stühlen - es gilt, möglichst diplomatisch Ausgleich herzustellen zwischen einzelnen Gruppen bzw. der Pfarre und dem Pfarrer. Sie lernen die Komplexität dieser Aufgabe kennen und scheitern nicht selten an dem Bestreben, gegensätzliche Positionen und Anliegen zu vermitteln. Kommt es zu keiner Einigkeit, gelangen die einzelnen leicht in einen Gewissenskonflikt – denn wirklich politisches Verhalten ziemt sich nicht in der Pfarre, selbst wenn die Suche nach Kompromissen keine Früchte zeigt. Lediglich der Pfarrer ist dann befugt, „autoritär“ zu entscheiden. Zwingen sie ihn dazu, wird ihnen gerne vorgehalten, dass sie zur Spaltung, nicht zur Einheit der Pfarre beitragen würden.

5. Zum Beispiel - Die „ekklesiologische“ Ebene

Der PGR ist dann gut, wenn er eine gute Gemeinschaft um den Pfarrer herum bildet, die aus gegenseitigem Verstehen und Bestärken heraus alle Aufgaben und Schwierigkeiten der Pfarrarbeit meistert. Als solche Gemeinschaft ist der PGR auch ein Zeichen des „Volkes Gottes“, ein Abbild der „Jünger Jesu“, „Die Stadt auf dem Berg“, die durch ihren geschwisterlichen Umgang miteinander das Reich Gottes sichtbar zu machen sucht. Der PGR bildet den Kreis, der verlässlich die Werte des Evangeliums, die kirchlichen Normen und die Person des Priesters als „Stellvertreter Christi“ würdigt, beherzigt und pflegt.

Wiederum mag das unterschiedliches bedeuten:

  • Für einen Pfarrer die Erwartung, dass er als Person und Amtsträger mit all seinen Eigenheiten aufgehoben und integriert ist in einen Kreis von Mitarbeitern, auf die er sich auch menschlich verlassen kann, die sich an ihm orientieren und freundschaftlich den Weg mit ihm gehen. Ebenso die Erwartung, dass sich die PGRäte für seine Anliegen und Angebote in der Pfarre entsprechend einsetzen, selbst an allen Dingen teilnehmen und nach außen „ausstrahlen“.

  • Für die Pfarrmitglieder mag es bedeuten, dass der PGR ein Zirkel ist, der einerseits in den Genuss einer intensiveren Beziehung zum Pfarrer, damit in den Genuss seines Wissens, seiner Erfahrung, seiner Informationen über Kirche und Theologie kommen, der andererseits auch vielleicht ein „eingeschworener Kreis“ ist, der ihren direkten Zugang zum Pfarrer verstellt, erschwert oder der auch als abgehoben erscheint und sich vom „einfachen Volk“ ein Stück weit entfernt. Der PGR ist ein Kreis von „Ja-sagern“, die alles toll finden, was der Pfarrer von sich gibt, der sich selbst genügt und sich abkapselt.

  • Für Pfarrgemeinderäte mag es bedeuten, dass sie mit intensiverer Zuwendung des Pfarrers rechnen können, dass die Gemeinschaft sie auch in ihren persönlichen Problemlagen auffängt und mitträgt, dass sie Wertschätzung und Achtung erfahren und in den anderen, besonders natürlich im Pfarrer jemanden haben, mit dessen Unterstützung sie jederzeit rechnen können, wo sie ganz konkret fehlen, wenn sie mal nicht da sind und wo sie Stärkung und Vertiefung erfahren. Sind sie aber dem Angriff ausgesetzt, einen „Zirkel“ zu bilden und „den Pfarrer zu vereinnahmen“ bzw. vom Pfarrer vereinnahmt zu sein, landen sie zwischen den Stühlen. Beginnen sie, die Geschlossenheit zu hinterfragen, wird ihnen sehr leicht „Verrat“ vorgeworfen, ihr Drängen auf sachliche Aspekte ihres gemeinsamen Arbeitens und Tuns werden missverstanden als Mangel an Vertrauen und Bindungswillen.


Der Blick auf die Geschichte des Pfarrgemeinderats zeigt, dass durch alle Funktionsperioden hindurch alle diese Ebenen in mehr oder weniger ausgeprägter und erkennbarer Form vorhanden waren und die konkrete Arbeit in der Pfarre prägten. Die genauere Betrachtung dieser Ebenen zeigt, dass auch nach gut 30 Jahren auf keiner der Ebenen für sich genommen und von keiner der betroffenen Gruppen eine endgültige und tragfähige Antwort auf die Grundfrage greifbar wird. Wozu der Pfarrgemeinderat gut ist, kann sich sehr leicht in sein Gegenteil verkehren; was seine Existenz legitimiert und sinnvoll erscheinen lässt, kann durch die Entwicklung zu einem Argument gegen ihn werden. Nicht wenige Pfarrgemeinderäte zerbrechen an dieser Komplexität. Sie legen ihr Mandat zurück, vielleicht nicht ohne um Anerkennung beim Pfarrer, in der Diözese, beim Bischof zu kämpfen und bissige Kritik zu üben an den ungeklärten Strukturen und dem Mangel an Instanzen, die ihnen zu ihrem Recht verhelfen könnten.

Wo der PGR so konstruiert ist, dass die pastoralen und wirtschaftlichen Aufgaben für die Pfarre in ein und demselben Gremium verankert sind, besteht eine Verführung darin, sich auf die finanziellen und wirtschaftlichen Aspekte zurück zu ziehen, da darin jener Punkt zu finden ist, an dem der PGR unbedingt wichtig ist und ernst genommen werden muss - unabhängig davon, wie jemand ansonsten zur Grundfrage nach der Sinnhaftigkeit des PGR steht. Viele Fragen an die Handhabung und Arbeitsweise des PGR lassen sich hier stellen, Fragen an die Pfarrer, wie sehr und in welcher Weise sie mit dem PGR kooperieren oder eben auch nicht. Entsprechend verbreitet ist die Faustformel: Wo es mit dem Pfarrer gut geht, arbeitet der PGR ganz gut, wo das schwierig ist, kann er nichts tun. Doch ist damit wirklich die Grundfrage nach der Sinnhaftigkeit und dem Auftrag des Pfarrgemeinderates wirklich beantwortet?

Wäre der PGR eine von jenen Erfindungen, die rundum akzeptiert und als gute Sache allgemein anerkannt und gelobt würden, wäre die Möglichkeit der tautologischen Antwort ganz einfach und würde lauten: „Wenn es den PGR nicht gäbe, müsste man ihn erfinden.“ So scheint die Grundstimmung aber nicht richtig beschrieben zu sein, sondern die Frage schwebt in Offenheit zu ihrer gegenteiligen Möglichkeit: „Besser wäre es, man hätte den PGR niemals erfunden“. Tatsächlich wird die Einrichtung des PGR da und dort noch wie ein „Experiment“ gesehen, von dem sich erst zeigen müsste, ob es sich bewährt. Besteht diese Möglichkeit aber tatsächlich noch, Pfarrpastoral auch ohne einen Pfarrgemeinderat zu konzipieren und zu leisten?

Warum also ist es besser, wenn es in einer Pfarre einen PGR gibt als wenn es keinen gäbe?

Vor jeder praktischen Frage nach der Angemessenheit eines PGR (die sicher je nach Gesichtspunkt und Ebene unterschiedlich beantwortet werden kann) ist fest zu halten, dass Gemeindeleitung und damit das Wirken des Priesters als Amtsträger verankert ist im Zueinander zu der Eigenverantwortung der Christinnen und Christen in der Gemeinde. Das eine darf das andere nicht ersetzen, sondern in gegenseitiger Zuordnung ereignet sich der Dienst des Amtes. Durch den Seelsorger angeleitet und befähigt trägt die gesamte Gemeinde bei zum Aufbau des Leibes Christi, der Kirche.

Die Gemeinde oder Pfarre als Bezugspunkt für das Wirken der kirchlichen Amtsträger war durch alle Jahrhunderte hindurch unhinterfragt, waren die ihm anvertrauten Seelen doch zugleich die Adressaten seines Wirkens, das erst durch Beteiligung und Zustimmung der einzelnen Pfarrmitglieder zu seiner vollen Entfaltung kam; so vollzog sich die Wandlung von einem soziologischen Gefüge „Pfarre“ zum „Volk Gottes“, zum „Sauerteig für die Welt“. Gewiss handelte es sich hierin um einen Prozess, in dem die Rolle des Amtes herausgehoben und profiliert war, während die Rolle der Pfarrgemeindemitglieder undifferenziert erschien und sogar zu einem „Gegenüber“ degenerieren konnte. Von daher schien das Bild im Vorfeld des 2. Vat. Konzils vorherrschend, den aktiven Part in der Seelsorge haben ausschließlich Amtsträger inne, während der Gemeinde ein rein empfangender, passiver Part zukommt.

Das Konzil hat letztlich zwar den PGR nicht erfunden, aber noch wesentlicher die Einseitigkeit und Unvollständigkeit dieses Bildes von Kirche als Volk Gottes erkannt und die aktiven Anteile jedes Getauften und Gefirmten am Aufbau von Kirche wieder betont und gewissermaßen auch wieder zum Leben erweckt. Die schwierige offene Frage ist bis heute, die nach einer Gestalt und Form, in der das aktive Mitwirken jedes Getauften und Gefirmten am Vollzug des Kirche-seins seine Berücksichtigung finden kann - wie die Erfahrung des Christ-seins inmitten der Welt auch seine Artikulation finden kann und wie schließlich dadurch der Dienst des Amtes auf seine Adressaten – eben die einzelnen Glieder der Gemeinde Christi – wirkungsvoller an Sein Ziel gelangen kann.

Im Verhältnis zwischen Kirche und Welt, zwischen Amt und Gemeinde hat sich in den letzten Jahrzehnten manches neu akzentuiert. Die Kirche in ihrer Gesamtheit trägt der sie umgebenden Welt gegenüber, die auch als ein „Außen“ zu beschreiben ist, eine Sendung, nämlich die Angelegenheiten der Welt aus dem Evangelium heraus auf Gott hin zu ordnen (zu heiligen). Laien sind berufen, dies inmitten ihrer Lebenswelt zu tun, zugleich sind sie aufgefordert, den Heilsdienst der Kirche so mitzugestalten, dass er wahrhaft das gesamte Menschengeschlecht erreicht.

Dabei sollte das „Gegenüber“ von Amt und Gemeinde nicht nochmals weiter auseinander driften, wodurch das kirchliche Amt unausweichlich in die Gefahr geraten würde, allem gegenüber zu stehen und letztlich auch von allem isoliert zu sein. Vielmehr gilt es in der Folge des Konzils, das Verhältnis von Amtsträger und Gemeinde (Pfarre?) als „Zueinander“ zu entwickeln. Es braucht den lebendigen Austausch von Verkündigung und Antwort auf diese Verkündigung durch ein Leben aus dem Glauben, das missionarischen und apostolatischen Charakter gegenüber der Welt annimmt und in dem das Gewicht und die Bedeutung des einen Teils für den anderen beachtet wird.

Nun mag es angebracht sein, zu fragen, ob die Form des PGR eine adäquate und geglückte ist, um diesen Austausch von Verkündigung und Antwort zu ermöglichen und daraus folgend in gemeinsamer Verantwortung inmitten dieser Welt Kirche zu sein. Es mag auch angebracht sein, zu fragen, ob diese Tragweite der Mitwirkung des Kirchenvolkes überhaupt schon im Bewusstsein der Pfarrmitglieder genügend implementiert ist, sodass sie die Aufgabe des PGR diesbezüglich ab- und wertschätzen können. Ganz sicher wird es ein weiteres Nachdenken geben müssen, wie diese Gemeinsamkeit zwischen und Amt und Gemeinde noch besser realisiert und abgebildet werden kann. Doch dem Einwurf „Es wäre besser, man hätte den PGR nie erfinden sollen“ kann an dieser Stelle entgegnet werden: „ Es muss erst mal die bessere Form erfunden werden, die leisten und zum Ausdruck bringen kann, was durch den PGR geleistet und zum Ausdruck gebracht worden ist, nämlich die gemeinsame Verantwortung, Kirche in der Nachfolge Jesu inmitten dieser Welt zu sein.“

Der PGR – die bestmögliche Form der gemeinsamen Verantwortung?

Neuwahlen zum PGR bringen die Grundfragen immer wieder an die Oberfläche und erzeugen die Tendenz, die Diskrepanz zwischen Ist- und Soll-zustand durch möglichst zwingenden Nützlichkeitserweis zu überspringen. Für ein Wahljahr, in dem die Arbeit des PGR zugleich diözesaner Jahresschwerpunkt ist, eröffnen sich jedoch neue Möglichkeiten. Ist der PGR schon hinreichend in seiner Bedeutung erkannt, wenn er sich als unumstritten nützlich erweist? Oder ist nicht vielmehr die entscheidende Frage, welche Rolle ihm im Gefüge der Kirche zuerkannt werden kann im Blick auf die Zukunft? Dafür ist auf allen Ebenen ein Nachdenkprozess nötig, in dem es zugleich um Überprüfung der (sachlich-theologischen) Antworten geht und um das Herstellen einer Kommunikation der verschiedenen Betroffenen über mögliche unterschiedliche Sichtweisen, letztlich um eine neue Suche nach einem Konsens. Als Prämissen dieses Nachdenkprozesses wird dabei anzuerkennen sein, dass nicht alle Spannungsfelder zwischen den einzelnen Ebenen aufgelöst werden können, sondern in fruchtbringendes Zueinander gelangen müssen.

Etwa die Spannung zwischen einem Verständnis des PGR als „Mitarbeiterkreis des Pfarrers“ und einer „Vertretung der pfarrlichen „Basis““; oder zwischen der gemeinsamen Verantwortung und der Letztverantwortung des Pfarrers; oder zwischen Organisationsaufgaben und Spiritualität etc.

Der hohe Anspruch an die Kirche besteht genau darin, diese Spannungen deshalb nicht einseitig aufzulösen, weil die einzelnen Pole letztlich nicht auseinander fallen dürfen (etwa Organisation und Spiritualität…). Damit dies gewährleistet werden kann, muss aber gefragt werden nach dem Zueinander von Pfarrer – PGR und den Christinnen und Christen in einer Pfarrer, nach den Grenzen und Möglichkeiten jeweils ihres aktiven Beitrags zum Gemeindeaufbau, nach den Aufgaben und Pflichten des einen gegenüber den anderen.

Welche Erwartungen an die „Nützlichkeit“ eines PGR sind angemessen, von welchen Erwartungen gilt es, Abstand zu nehmen?

Welche Form der Mitbestimmung und Mitentscheidung gilt es zu respektieren, von welchen Verantwortungen ist der PGR frei zu machen? Wie ist der Beitrag des PGR an der Realisierung der Grunddienste und wie ist die Bedeutung des „Beratens“ neu zu definieren?

Wie kann wieweit soll ein einzelner Pfarrgemeinderat tatsächlich einen Teil der Gemeinde und dessen seelsorgliche Anliegen vertreten?

Welchen Stellenwert kann und soll die „Gemeinschaft“ im PGR haben und wie korrespondiert dies mit seinen Aufgaben als „Arbeitsgremium“?

Neben den sachlich-theologischen Aspekten dieser Themen geht es zugleich immer auch um die Frage der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Pfarrer – PGR und Kirchenvolk. Ein Jahresschwerpunkt „PGR-wahlen“ könnte versuchen, diesen verschiedenen Ebenen nach zu gehen und neben den (scheidenden oder neu kandidierenden) Pfarrgemeinderäten auch die Pfarrer und die Pfarrgemeinden zu erreichen.