Bestimmungen zur kirchlichen Vermögensverwaltung
Geltungsbereich:
Diese Bestimmungen zur kirchlichen Vermögensverwaltung sind für alle Pfarren und alle anderen im örtlichen Bereich der EDW liegenden rechenschaftspflichtigen Stellen (Pfarren mit Filialkirchen, Gottesdienststätten, Rektorate, Seelsorgestationen, sowie für kategoriale Gemeinden, etc.), für die sie in Kraft gesetzt werden, verbindlich.
- Abschnitt I: Wichtige Bestimmungen des CIC 1983 für die Vermögensverwaltung der Pfarren
- Abschnitt II: Außerordentliche Verwaltung in den Pfarren
- Abschnitt III: Rechnungs- und Kassenordnung für Pfarren
- Abschnitt IV: Friedhofsordnung für die niederösterreichischen katholisch-konfessionellen Friedhöfe der Erzdiözese Wien
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