AUFGABEN UND ARBEITSWEISE
Funktionen (vgl. PGO VI)
Damit der PGR als Gremium gut arbeiten kann, müssen einige Funktionen
gewährleistet sein. In PGO VI werden die Aufgaben dieser Organe
des PGR geregelt. Die folgende Punkte bringen dazu ergänzende Hinweise.
Vorsitzender
Der Pfarrer mussals Vorsitzender des PGR dafür Sorge tragen,
dass alle wichtigen Themen aus der Pfarrgemeinde auch Sitzungsmaterie
werden und dass sich der PGR andererseits nicht in "Kleinigkeiten" verzettelt.
Erste Aufgabe des PGR (PGO II.1) ist die Beratung des Pfarrkonzepts!
Vorstand
Der Vorstand unterstützt den Vorsitzenden bei dieser Aufgabe.
(Zur Arbeitsweise vgl. GO 9)
Stellv. Vorsitzender
Die Funktion des/der Stellv. Vorsitzenden hat nach der Pfarrgemeinderatsordnung
eine besondere Bedeutung:
- Durch die Wahl zum/zur Stellv. Vorsitzenden wird ihn/ihr ein besonders
großes Vertrauen (und Zutrauen) der Gemeinde und des Pfarrgemeinderates
entgegen gebracht.
- Dieses Vertrauen ist aber auch gleichzeitig Aufgabe, mit dem Pfarrer
gemeinsam in besonderer Weise Sorge für die Gemeinde und den
Pfarrgemeinderat zu tragen.
Dem/der Stellv. Vorsitzenden, als offiziellem Vertreter der Pfarrgemeinde,
kommt eine besondere Verantwortung in der Gemeinde und für die
Gemeinde zu, wenn die Priester zunehmend auch mit überpfarrlichen
Aufgaben betraut werden oder mehrere Pfarren haben. Dabei zeichnen sich
drei Entwicklungslinien ab:
- Der Blick auf das Ganze der Gemeinde (und darüber hinaus:
Nachbarpfarren, Dekanat, Vikariat) wird verstärkt als Herausforderung
kommen, ebenso die überpfarrliche Zusammenarbeit mit den nachbarpfarren
und die Vernetzung im Dekanat und Vikariat. Er/Sie wird die Interessen
verstärkt nach außen - auch gegenüber nichtkirchlichen
Stellen - vertreten müssen.
- Der/die Stellv. Vorsitzende wird zunehmend auch seelsorgliche Akzente
setzen müssen (Gemeinde als Subjekt der Seelsorge, caritative
und liturgische Aufgaben, missionarische Kirche).
- Er/Sie wird stärker als Organisator/in, Koordinator/in und
Motivator/in gefordert sein, bis hin zum/zur Brückenbauer/in
und Vermittler/in innerhalb der Gemeinde und zwischen Gemeinde und
Priester. Die Mitverantwortung wird sich besonders in wirtschaftlichen
und organisatorischen Bereichen verstärken.
Aufgaben und Rechte des/der Stellv. Vorsitzenden:
- Der/die Stellv. Vorsitzende ist für die wesentliche Belange
der Pfarre gemeinsam mit dem Pfarrer zeichnungsberechtigt.
- Der/die Stellv. Vorsitzende ist eingebunden in die Pastoralkonferenz
des Dekanats: wenigstens einmal im Jahr sollen die Stellv. Vors. zur
Dekanatskonferenz ein geladen werden. Er/sie sollte daher auch engen
Kontakt zum Dechant, dem/der Vertreter/in des Dekanats im Vikariatsrat
und den Stellv. Vorsitzenden der anderen Pfarren des Dekanats halten.
- Der/die Stellv. Vorsitzende ist wahlberechtigt bei der Wahl des/der
Dekanatsvertreter/in im Vikariatsrat und bei der Erstellung des qualifizierten
Dreiervorschlags zur Ernennung des Dechanten.
- Der/die Stellv. Vorsitzende kann mit der Leitung der PGR- und der
Vorstandsitzungen betraut werden.
Damit das Amt gelingen kann:
- Damit das Amt neben allen Mühen und Belastungen auch Freude
bereitet, sind gute Kommunikationsebenen zum verantwortlichen Seelsorger
einerseits und zur Gemeinde und den Pfarrgemeinderäten andererseits
wichtig.
- In regelmäßigen Abständen werden die Stellv. Vorsitzenden
vom Bischofsvikar zu Begegnungen, thematischem Erfahrungsaustausch,
Regionstreffen, Dekanatstreffen und Fachtagen eingeladen.
- Das Amt des/der Stellv. Vorsitzenden kann nur dann gelingen, wenn
es getragen vom Glauben um spirituelle Vertiefung und gelebtem Zeugnis
bemüht ist.
Schriftführer
(vgl. PGO V.2) Der Schriftführer ist zusammen mit dem Vorsitzenden
für das Protokoll verantwortlich.
Fachausschüsse
Der PGR kann Fachausschüsse zu verschiedenen Themenbereichen
einrichten. Dabei sind die Grundaufträge besonders zu berücksichtigen
(vgl. PGO VI.5b).
Die Chancen von Fachausschüssen sind vielfältig: durch das
arbeitsteilige Vorgehen können mehr Themen bearbeitet werden, das
erforderliche Fachwissen für einzelne Bereiche ist leichter zu
erreichen (es werden auch entsprechende fachspezifische Fortbildungen
angeboten), die Arbeit und das Gespräch in kleineren Gruppen ist
intensiver.
Für welche Bereiche Sie in Ihrer Pfarre Fachausschüsse einrichten,
richtet sich nach dem Bedarf in der Gemeinde (Welche Themen sind bei
uns wichtig?) und auch nach den vorhandenen Personen im PGR: nur das
was auch zu schaffen ist, soll getan werden.
Wenn für ein Thema ein Fachausschuss eingerichtet wird, ist das
Thema damit nicht aus der Verantwortung des PGRs entlassen: der PGR
beschließt aus seiner Verantwortung für die gesamte Pastoral
der Pfarre, basierend auf der Arbeit des Fachausschusses, in welche
Richtung in den jeweiligen Sachgebieten gearbeitet werden soll. Daher
ist es notwendig, dass die Themen der Fachausschüsse regelmäßig
im PGR besprochen werden. (Bericht , ...)
(Zur Arbeitsweise der Fachausschüsse vgl. GO 10)
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