AUFGABEN UND ARBEITSWEISE

Funktionen (vgl. PGO VI)

Damit der PGR als Gremium gut arbeiten kann, müssen einige Funktionen gewährleistet sein. In PGO VI werden die Aufgaben dieser Organe des PGR geregelt. Die folgende Punkte bringen dazu ergänzende Hinweise.

Vorsitzender

Der Pfarrer mussals Vorsitzender des PGR dafür Sorge tragen, dass alle wichtigen Themen aus der Pfarrgemeinde auch Sitzungsmaterie werden und dass sich der PGR andererseits nicht in "Kleinigkeiten" verzettelt. Erste Aufgabe des PGR (PGO II.1) ist die Beratung des Pfarrkonzepts!

Vorstand

Der Vorstand unterstützt den Vorsitzenden bei dieser Aufgabe. (Zur Arbeitsweise vgl. GO 9)

Stellv. Vorsitzender

Die Funktion des/der Stellv. Vorsitzenden hat nach der Pfarrgemeinderatsordnung eine besondere Bedeutung:

  • Durch die Wahl zum/zur Stellv. Vorsitzenden wird ihn/ihr ein besonders großes Vertrauen (und Zutrauen) der Gemeinde und des Pfarrgemeinderates entgegen gebracht.
  • Dieses Vertrauen ist aber auch gleichzeitig Aufgabe, mit dem Pfarrer gemeinsam in besonderer Weise Sorge für die Gemeinde und den Pfarrgemeinderat zu tragen.

Dem/der Stellv. Vorsitzenden, als offiziellem Vertreter der Pfarrgemeinde, kommt eine besondere Verantwortung in der Gemeinde und für die Gemeinde zu, wenn die Priester zunehmend auch mit überpfarrlichen Aufgaben betraut werden oder mehrere Pfarren haben. Dabei zeichnen sich drei Entwicklungslinien ab:

  • Der Blick auf das Ganze der Gemeinde (und darüber hinaus: Nachbarpfarren, Dekanat, Vikariat) wird verstärkt als Herausforderung kommen, ebenso die überpfarrliche Zusammenarbeit mit den nachbarpfarren und die Vernetzung im Dekanat und Vikariat. Er/Sie wird die Interessen verstärkt nach außen - auch gegenüber nichtkirchlichen Stellen - vertreten müssen.
  • Der/die Stellv. Vorsitzende wird zunehmend auch seelsorgliche Akzente setzen müssen (Gemeinde als Subjekt der Seelsorge, caritative und liturgische Aufgaben, missionarische Kirche).
  • Er/Sie wird stärker als Organisator/in, Koordinator/in und Motivator/in gefordert sein, bis hin zum/zur Brückenbauer/in und Vermittler/in innerhalb der Gemeinde und zwischen Gemeinde und Priester. Die Mitverantwortung wird sich besonders in wirtschaftlichen und organisatorischen Bereichen verstärken.

Aufgaben und Rechte des/der Stellv. Vorsitzenden:

  • Der/die Stellv. Vorsitzende ist für die wesentliche Belange der Pfarre gemeinsam mit dem Pfarrer zeichnungsberechtigt.
  • Der/die Stellv. Vorsitzende ist eingebunden in die Pastoralkonferenz des Dekanats: wenigstens einmal im Jahr sollen die Stellv. Vors. zur Dekanatskonferenz ein geladen werden. Er/sie sollte daher auch engen Kontakt zum Dechant, dem/der Vertreter/in des Dekanats im Vikariatsrat und den Stellv. Vorsitzenden der anderen Pfarren des Dekanats halten.
  • Der/die Stellv. Vorsitzende ist wahlberechtigt bei der Wahl des/der Dekanatsvertreter/in im Vikariatsrat und bei der Erstellung des qualifizierten Dreiervorschlags zur Ernennung des Dechanten.
  • Der/die Stellv. Vorsitzende kann mit der Leitung der PGR- und der Vorstandsitzungen betraut werden.

Damit das Amt gelingen kann:

  • Damit das Amt neben allen Mühen und Belastungen auch Freude bereitet, sind gute Kommunikationsebenen zum verantwortlichen Seelsorger einerseits und zur Gemeinde und den Pfarrgemeinderäten andererseits wichtig.
  • In regelmäßigen Abständen werden die Stellv. Vorsitzenden vom Bischofsvikar zu Begegnungen, thematischem Erfahrungsaustausch, Regionstreffen, Dekanatstreffen und Fachtagen eingeladen.
  • Das Amt des/der Stellv. Vorsitzenden kann nur dann gelingen, wenn es getragen vom Glauben um spirituelle Vertiefung und gelebtem Zeugnis bemüht ist.

Schriftführer

(vgl. PGO V.2) Der Schriftführer ist zusammen mit dem Vorsitzenden für das Protokoll verantwortlich.

Fachausschüsse

Der PGR kann Fachausschüsse zu verschiedenen Themenbereichen einrichten. Dabei sind die Grundaufträge besonders zu berücksichtigen (vgl. PGO VI.5b).

Die Chancen von Fachausschüssen sind vielfältig: durch das arbeitsteilige Vorgehen können mehr Themen bearbeitet werden, das erforderliche Fachwissen für einzelne Bereiche ist leichter zu erreichen (es werden auch entsprechende fachspezifische Fortbildungen angeboten), die Arbeit und das Gespräch in kleineren Gruppen ist intensiver.

Für welche Bereiche Sie in Ihrer Pfarre Fachausschüsse einrichten, richtet sich nach dem Bedarf in der Gemeinde (Welche Themen sind bei uns wichtig?) und auch nach den vorhandenen Personen im PGR: nur das was auch zu schaffen ist, soll getan werden.

Wenn für ein Thema ein Fachausschuss eingerichtet wird, ist das Thema damit nicht aus der Verantwortung des PGRs entlassen: der PGR beschließt aus seiner Verantwortung für die gesamte Pastoral der Pfarre, basierend auf der Arbeit des Fachausschusses, in welche Richtung in den jeweiligen Sachgebieten gearbeitet werden soll. Daher ist es notwendig, dass die Themen der Fachausschüsse regelmäßig im PGR besprochen werden. (Bericht , ...)

(Zur Arbeitsweise der Fachausschüsse vgl. GO 10)

 

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